Establishment
Short description
General information
Eine Kinderbetreuungseinrichtung ist eine Einrichtung, in derKinder längstens bis zur Beendigung der Schulpflichttagsüber betreut werden. Sie darf nur mit Bewilligung derzuständigen Behörde errichtet und betrieben werden. DieErweiterung einer bestehenden Kinderbetreuungseinrichtung um eineoder mehrere Gruppen ist dabei ebenfalls als Errichtung zuverstehen und daher bewilligungspflichtig. Eine Änderung derBetriebsform (z.B. Wechsel von Halbtags- auf Ganztagsform) ist derBehörde ebenfalls zu melden.
Hinweis: Falls beim Bau einerKinderbetreuungseinrichtung auch eine Baubewilligung erforderlichist, sollte die Errichtungsbewilligung vor der baubehördlichenGenehmigung eingeholt werden.
Hinweis: Nach erteilter Errichtungsbewilligungdarf die gesamte Liegenschaft nur für die betreffendeKinderbetreuungseinrichtung verwendet werden. Eine Mitverwendungfür andere Zwecke ist nur insoweit möglich, als derBetrieb der Einrichtung dadurch nicht gestört wird.
Prerequisites
- Allgemeine Voraussetzungen
Kinderbetreuungseinrichtungen haben bezüglich ihrer Lage,ihres Raumprogramms und ihrer Ausstattung den Aufgaben derKinderbetreuungseinrichtungen, den Grundsätzen derPädagogik und der Hygiene sowie den Erfordernissen des Wohlesund der Sicherheit der Kinder zu entsprechen. Kellerräume sindfür den längeren Aufenthalt von Kindern nicht gestattet.Alle Räume, die den Spiel-, Bewegungs-, Ruhe- oder Lernzweckender Kinder dienen, müssen für jeden dieser Zwecke nutzbarsein. An einem Standort einer Kinderbetreuungseinrichtungdürfen von einer Art der Kinderbetreuungseinrichtunghöchstens fünf Gruppen von Kindern geführtwerden. - Raumprogramme und Freispielflächen
Je nach Art der Kinderbetreuungseinrichtung sind verschiedeneRaumerfordernisse zu erfüllen. Zum Beispiel sind für jedeGruppe eines Kindergartens vorzusehen:- ein Gruppenraum mit mindestens 60 QuadratmeterBodenfläche
- eine Kindersanitäranlage mit einer ausreichenden Zahl vonKindersitzzellen und Waschbecken, wobei eine Sitzzelle füreine allfällige behindertengerechte Ausstattung vorzubereitenist.
- für bis zu drei Gruppen ein Bewegungsraum, ab vier Gruppenzwei Bewegungsräume mit je 60 QuadratmeterBodenfläche
Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Gesetz (§ 35
Für jede Kinderbetreuungseinrichtung sind zusätzlichvorzusehen:
- ein Therapieraum, der auch als Kleingruppenraum genutzt werdenkann, in Heilpädagogischen Kindergärten und Horten jemindestens zwei Therapieräume
- Garderobenplätze entsprechend der Zahl und denKörpermaßen der Kinder
- ein Büro
- eine Küche kombiniert mit Personalraum; bei mehrgruppigenBetrieben ist ein eigener Personalraum vorzusehen
- eine Erwachsenensanitäranlage mit einer Sitzzelle undeinem Waschbecken im Vorraum
- eine ausreichende Zahl von Abstellräumen für Spiel-und Beschäftigungsmaterial, für Sammelmaterialien undfür Außenspielgeräte
- eine Putzkammer mit Wirtschaftswaschbecken
- für jede Kinderbetreuungseinrichtung ist im unmittelbarenAnschluss an die Einrichtung ein Spielplatz im Freien mitmöglichst 20 Quadratmeter je Kind vorzusehen
Competent authority
for the service Establishment:
Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
Karmeliterplatz 2
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Phone: +43 (316) 877-2099
Fax: +43 (316) 877-4364
Email: abteilung6@stmk.gv.at
Web address: http://verwaltung.steiermark.at
Public office hours
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Additional information
das Amt der Landesregierung
Procedure
Der Antrag ist schriftlich einzubringen.
Liegen der Behörde sämtliche Unterlagen vor und wurdendiese nach der Vorbegutachtung als entsprechend und ausreichendbeurteilt, wird eine örtliche mündliche Verhandlungdurchgeführt. Die Bewilligung wird erteilt, soweit diegesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sind diese nochnicht gegeben, kann die Bewilligung an die Erfüllung vonBedingungen und Auflagen geknüpft werden. Es besteht dieMöglichkeit, bis zur Erfüllung des vollständigenRaumprogrammes eine befristete Bewilligung zu erteilen.
Required documents
- Lageplan (in dreifacher Ausfertigung)
- Bau- oder Umbaupläne bzw. Bestandspläne (indreifacher Ausfertigung)
- Baubeschreibung
- Angaben über Eigentums- und Rechtsverhältnisse amObjekt bzw. an der Liegenschaft, allenfalls Nachweise über dieRechtspersönlichkeit der Erhalterin bzw. des Erhalters (z.B.Firmenbuchsauszug)
- Vereine zusätzlich:
- Vereinsregisterauszug
- Nichtuntersagungsbescheid
- Statuten und die Vorstandsliste
- bei privaten Kinderbetreuungseinrichtungen: Strafregisterauszugder Einzelpersonen bzw. der vertretungsbefugten Organe, der nichtälter als drei Monate sein darf
Data protection
I have noted that the data provided by me, as well as any data received by the administration over the course of the preliminary investigation, will be automatically processed as per article 6, para. 1 lit. c and e of the General Data Protection Regulation in accordance with the underlying material laws of the legal process. Furthermore, I am aware that this is for the purpose of executing the legal procedure initiated by me, the granting of regulatory approval and also for the purpose of review. I have read the general information regarding:
- the right to access, rectification, erasure, restriction of processing, withdrawal and objection, as well as on data portability
- the right to lodge a complaint with the Austrian data protection authority
- the responsibilities of the process controller and the data protection officer as per https://datenschutz.stmk.gv.at.
