Architekt

 Architekt aus EU-/EWR-Staat/Schweiz
EU-/EWR-Staatsangehörige und deren Familienangehörige, die in ihrem Heimatstaat den Beruf einer freiberuflichen Architektin/eines freiberuflichen Architekten befugt ausüben, dürfen sich in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen zur Ausübung dieses Berufs niederlassen.

 Ingenieurkonsulent aus EU-/EWR-Staat/Schweiz
Staatsangehörigen aus der EU, des EWR oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft kann im Rahmen der Niederlassung die Befugnis einer Ingenieurkonsulentin/eines Ingenieurkonsulenten verliehen werden.

 

 

 

           

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