Architekt
Architekt aus EU-/EWR-Staat/Schweiz
EU-/EWR-Staatsangehörige und deren Familienangehörige, die in ihrem Heimatstaat den Beruf einer freiberuflichen Architektin/eines freiberuflichen Architekten befugt ausüben, dürfen sich in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen zur Ausübung dieses Berufs niederlassen.
Ingenieurkonsulent aus EU-/EWR-Staat/Schweiz
Staatsangehörigen aus der EU, des EWR oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft kann im Rahmen der Niederlassung die Befugnis einer Ingenieurkonsulentin/eines Ingenieurkonsulenten verliehen werden.