Tierarzt
Tierärzteliste - Eintragung
Wer eine tierärztliche Tätigkeit auszuüben beabsichtigt, hat sich bei der Österreichischen Tierärztekammer anzumelden und unter Vorlage der erforderlichen Personal- und Ausbildungsnachweise die Eintragung in die Tierärzteliste für den in Aussicht genommenen Berufssitz zu beantragen.
Tierärzteausweis - Erhalt
Für die Aufnahme jeder tierärztlichen Tätigkeit ist die Eintragung in die Tierärzteliste und der Erhalt des gleichzeitig mit der Eintragung ausgestellten Tierärzteausweises Voraussetzung.
Ordination - Eröffnung
Eröffnung und Schließung einer Ordination oder eines privaten Tierspitals sind binnen zwei Wochen der Bezirksverwaltungsbehörde und der Österreichischen Tierärztekammer anzuzeigen.
Grenzüberschreitende Tätigkeit
Staatsangehörige von Vertragsstaaten des EWR-Abkommens, die in einem solchen Staat zur Ausübung des tierärztlichen Berufs befugt sind, dürfen diesen in Österreich grenzüberschreitend ausüben.