Tierarzt

 Tierärzteliste - Eintragung
Wer eine tierärztliche Tätigkeit auszuüben beabsichtigt, hat sich bei der Österreichischen Tierärztekammer anzumelden und unter Vorlage der erforderlichen Personal- und Ausbildungsnachweise die Eintragung in die Tierärzteliste für den in Aussicht genommenen Berufssitz zu beantragen.

 Tierärzteausweis - Erhalt
Für die Aufnahme jeder tierärztlichen Tätigkeit ist die Eintragung in die Tierärzteliste und der Erhalt des gleichzeitig mit der Eintragung ausgestellten Tierärzteausweises Voraussetzung.

 Ordination - Eröffnung
Eröffnung und Schließung einer Ordination oder eines privaten Tierspitals sind binnen zwei Wochen der Bezirksverwaltungsbehörde und der Österreichischen Tierärztekammer anzuzeigen.  

 Grenzüberschreitende Tätigkeit
Staatsangehörige von Vertragsstaaten des EWR-Abkommens, die in einem solchen Staat zur Ausübung des tierärztlichen Berufs befugt sind, dürfen diesen in Österreich grenzüberschreitend ausüben.

   

 

 

           

War diese Information für Sie nützlich?

Danke für Ihre Bewertung. Jeder Beitrag kann nur einmal bewertet werden.

Die durchschnittliche Bewertung dieses Beitrages liegt bei ( Bewertungen).