Reglementierte Gewerbe

Immobilienmaklerin / Immobilienmakler

 Dienstleistungsanzeige
EU/EWR - Staatsangehörige, die in einem anderen EU/EWR - Mitgliedstaat niedergelassen sind und dort eine gewerbliche Tätigkeit befugt ausüben, dürfen diese Tätigkeit vorübergehend und gelegentlich unter den gleichen Voraussetzungen wie Inländerinnen/Inländer in Österreich ausüben. Bei reglementierten Gewerben ist die erstmalige Aufnahme der Tätigkeit vorher anzuzeigen. 

 EU/EWR-Berufsqualifikationen - Anerkennungsverfahren
Anerkennung einer Berufsqualifikation die in der EU/EWR- Anerkennungsverordnung enthalten ist.  

 EU/EWR-Berufsqualifikationen - Gleichhaltungsverfahren
Ist die Anerkennung einer Berufsqualifikation nach der EU/EWR- Anerkennungsverordnung nicht möglich, so kann ein Gleichhaltungsverfahren beantragt werden.                

 Gewerbe - Anmeldung
Jede Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, die der Gewerbeordnung unterliegt, ist bei der zuständigen Gewerbebehörde des Betriebsstandortes anzumelden. Voraussetzung bei reglementierten Gewerben ist auch der Nachweis der Befähigung: Dieser kann z.B. durch die Berufsanerkennung oder die Berufsgleichhaltung erfolgen.

 EU-Berufsausweis
Wenn Ihr Beruf reglementiert ist und Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen beantragen müssen, können Sie dies unter Verwendung des Europäischen Berufsausweises (EBA) tun.
Der EBA ist ein elektronisches Verfahren, mit dem Sie Ihre Qualifikation in einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Land anerkennen lassen können.               

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