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Reglementierte Gewerbe

 Dienstleistungsanzeige
EU/EWR - Staatsangehörige, die in einem anderen EU/EWR - Mitgliedstaat niedergelassen sind und dort eine gewerbliche Tätigkeit befugt ausüben, dürfen diese Tätigkeit vorübergehend und gelegentlich unter den gleichen Voraussetzungen wie Inländerinnen/Inländer in Österreich ausüben. Bei reglementierten Gewerben ist die erstmalige Aufnahme der Tätigkeit vorher anzuzeigen. 

 EU/EWR-Berufsqualifikationen - Anerkennungsverfahren
Anerkennung einer Berufsqualifikation die in der EU/EWR- Anerkennungsverordnung enthalten ist.  

 EU/EWR-Berufsqualifikationen - Gleichhaltungsverfahren
Ist die Anerkennung einer Berufsqualifikation nach der EU/EWR- Anerkennungsverordnung nicht möglich, so kann ein Gleichhaltungsverfahren beantragt werden.                

 Gewerbe - Anmeldung
Jede Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, die der Gewerbeordnung unterliegt, ist bei der zuständigen Gewerbebehörde des Betriebsstandortes anzumelden. Voraussetzung bei reglementierten Gewerben ist auch der Nachweis der Befähigung: Dieser kann z.B. durch die Berufsanerkennung oder die Berufsgleichhaltung erfolgen.                

 

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Die Steiermark trauert.

Die Amoktat in Graz macht das Land Steiermark tief betroffen.

Unsere Gedanken und unser Mitgefühl sind bei den Opfern, ihren Angehörigen und allen Betroffenen.

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