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Was ist der EAP ?

EAP
Der Einheitliche Ansprechpartner - EAP (Point of single contact - PSC) ist eine Servicestelle bei der Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen. Diese Servicestelle trägt zur Verwaltungs- und Verfahrensvereinfachung bei, ist jedoch keine Behörde und trifft daher keine Rechtsentscheidung.

Der Einheitliche Ansprechpartner ist durch die Umsetzung der Externe Verknüpfung EU-Dienstleistungsrichtlinie entstanden. Die Inanspruchnahme ist kostenlos.

Der Einheitliche Ansprechpartner

  • stellt allgemeine und aktuelle Informationen für die Aufnahme und die Ausübung von Dienstleistungen bereit und
  • nimmt schriftliche Anbringen entgegen und leitet diese an die zuständigen Behörden/Stellen weiter.

Langen beim EAP schriftliche Anbringen ein, so wird er diese bis zum Inkrafttreten des DLG im Sinne des Externe Verknüpfung § 6 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 - AVG ohne unnötigen Aufschub auf Gefahr des Einschreiters an die zuständige Stelle weiterleiten oder den Einschreiter an diese verweisen! 

Zusätzlich werden den Dienstleistungserbringern und Dienstleistungserbringerinnen sowie den Dienstleistungsempfängern und Dienstleistungsempfängerinnen Informationen zu Behörden, Registern und Datenbanken, Rechtsschutzeinrichtungen sowie Verbänden und Organisationen zur Verfügung gestellt.

Das EAP-Portal schafft einen Überblick über die notwendigen Schritte und ermöglicht den Dienstleistungserbringern und Dienstleistungserbringerinnen auch, Formalitäten aus der Ferne elektronisch abwickeln zu können.

 
Infobox:

"Dienstleistung" ist jede von Artikel 57 des Externe Verknüpfung Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) erfasste selbstständige Tätigkeit, die in der Regel gegen Entgelt erbracht wird.

 

Auf den Seiten des EAP Steiermark finden Sie Informationen über Anforderungen, die für in der Steiermark niedergelassene Dienstleistungserbringer, insbesondere bezüglich der Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungstätigkeiten, gelten. Bitte beachten Sie neben den hier erwähnten Verfahren auch noch Meldepflichten bei der Externe Verknüpfung Sozialversicherung und beim Externe Verknüpfung Finanzamt.

 
Erleichterungen für Unternehmen
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