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Apothekerin / Apotheker - EU-Berufsausweis

Kurzbeschreibung

Wenn Ihr Beruf reglementiert ist und Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen beantragen müssen, können Sie dies unter Verwendung des Europäischen Berufsausweises (EBA) tun. Der EBA ist ein elektronisches Verfahren, mit dem Sie Ihre Qualifikation in einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Land anerkennen lassen können.

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Allgemeine Informationen

Wenn Ihr Beruf reglementiert ist und Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen beantragen müssen, können Sie dies unter Verwendung des Europäischen Berufsausweises (EBA) tun.
Der EBA ist ein elektronisches Verfahren, mit dem Sie Ihre Qualifikation in einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Land anerkennen lassen können.

Details unter: https://europa.eu/youreurope/citizens/work/professional-qualifications/european-professional-card/index_de.htm

Zuständige Stelle

für die Leistung Apothekerin / Apotheker - EU-Berufsausweis:

Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
Friedrichgasse 13
8010 Graz,06.Bez.:Jakomini
Telefon: +43 (316) 877-4084
Fax: +43 (316) 877-4697
E-Mail: abteilung12@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at

Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

Zusatzinformation

Hierbei handelt es sich um ein elektronisches Verfahren.  

Datenschutz

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zu den Verantwortlichen der Verarbeitung und zu den Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite (https://datenschutz.stmk.gv.at).

 

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Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0
Fax: +43 (316) 877-2294

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