Apothekerin / Apotheker - EU-Berufsausweis
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Wenn Ihr Beruf reglementiert ist und Sie die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen beantragen müssen, können Sie dies unter Verwendung des Europäischen Berufsausweises (EBA) tun.
Der EBA ist ein elektronisches Verfahren, mit dem Sie Ihre Qualifikation in einem reglementierten Beruf in einem anderen EU-Land anerkennen lassen können.
Details unter: https://europa.eu/youreurope/citizens/work/professional-qualifications/european-professional-card/index_de.htm
Zuständige Stelle
für die Leistung Apothekerin / Apotheker - EU-Berufsausweis:
Abteilung 12 Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
Friedrichgasse 13
8010 Graz,06.Bez.:Jakomini
Telefon: +43 (316) 877-4084
Fax: +43 (316) 877-4697
E-Mail: abteilung12@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Zusatzinformation
Hierbei handelt es sich um ein elektronisches Verfahren.
Datenschutz
