Weiterführung von Kinderbetreuungseinrichtungen
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Nach dem Tod der Erhalterin oder des Erhalters können die Verlassenschaft oder die Erben der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung diese bis zum Ende des Betriebsjahres weiterführen. Sie übernehmen dabei die Rechte und Pflichten der bisherigen Erhalterin oder des bisherigen Erhalters.
Die Weiterführung ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Wird die Weiterführung nicht angezeigt, erlischt das Recht zum Betrieb einer Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung mit dem Tode der Erhalterin oder des Erhalters.
Zuständige Stelle
für die Leistung Weiterführung von Kinderbetreuungseinrichtungen:
Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
Karmeliterplatz 2
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Telefon: +43 (316) 877-2099
Fax: +43 (316) 877-4364
E-Mail: abteilung6@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde der Erhalterin oder des Erhalters
- Bestätigung, aus der die Berechtigung zur Vertretung derVerlassenschaft hervorgeht
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Rechtsbehelfe
Gegen Bescheide kann Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht erhoben werden.
In der Beschwerde sind der angefochtene Bescheid und die Behörde, die ihn erlassen hat, zu bezeichnen. Sie hat ein Begehren zu enthalten und die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, darzulegen. Die Beschwerde ist binnen vier Wochen ab Zustellung des Bescheides schriftlich bei der jeweils zuständigen Verwaltungsbehörde einzubringen und hat Angaben zu enthalten, die eine Beurteilung ihrer Rechtzeitigkeit möglich machen.
Die Beschwerde kann elektronisch eingebracht werden: Beschwerde im Verwaltungsverfahren.
Hilfs- und Problemlösungsdienste
Einheitlicher Ansprechpartner für Steiermark
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 12 - Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
8020 Graz, Nikolaiplatz 3
Telefon: +43 316 877 5905
E-Mail: Homepage: https://eap.stmk.gv.at
