Stellungnahme zum Zuchtprogramm
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Die Anerkennung als Zuchtorganisation für Equiden erfolgtentweder als Ursprungszuchtbuch-Organisation oder alsFilialzuchtbuch-Organisation.
Eine nach dem Steiermärkischen Tierzuchtgesetz 2009anerkannte Ursprungszuchtbuch-Organisation hat mit anerkanntenFilialzuchtbuch- Organisationen, welche die von derUrsprungszuchtbuch-Organisation festgelegten züchterischenGrundsätze einzuhalten haben und Zuchtorganisationen, die einesolche Anerkennung als Filialzuchtbuch-Organisation anstreben,zusammenzuarbeiten.
Im Rahmen dieser Zusammenarbeit hat dieUrsprungszuchtbuch-Organisation auf Verlangen der nach demSteiermärkischen Tierzuchtgesetz 2009 zuständigenBehörde, der Behörde eines anderen Bundeslandes,EU-Mitgliedstaates oder Vertragsstaates, bei der ein Verfahrenanhängig ist, eine Stellungnahme abzugeben, ob dasZuchtprogramm den von ihr festgelegten züchterischenGrundsätzen entspricht.
Zuständige Stelle
Landwirtschaftskammer Steiermark
Hamerlinggasse 3
8010 Graz
E-Mail: office@lk-stmk.at
Web: https://stmk.lko.at
Hinweis: Wurde das Verlangen um Stellungnahme von einer Behörde eines anderen Bundeslandes, EU-Mitgliedstaates oder Vertragsstaates, bei der ein Verfahren anhängig ist, gestellt, richtet sich die Zuständigkeit nach den dort geltenden Regelungen.
Erforderliche Unterlagen
Übermittlung des Zuchtprogramms der bestehenden bzw. derdie Anerkennung anstrebenden Filialzuchtbuch-Organisation
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Rechtsbehelfe
Gegen Bescheide kann Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht erhoben werden.
In der Beschwerde sind der angefochtene Bescheid und die Behörde, die ihn erlassen hat, zu bezeichnen. Sie hat ein Begehren zu enthalten und die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, darzulegen. Die Beschwerde ist binnen vier Wochen ab Zustellung des Bescheides schriftlich bei der jeweils zuständigen Verwaltungsbehörde einzubringen und hat Angaben zu enthalten, die eine Beurteilung ihrer Rechtzeitigkeit möglich machen.
Die Beschwerde kann elektronisch eingebracht werden: Beschwerde im Verwaltungsverfahren.
Hilfs- und Problemlösungsdienste
Einheitlicher Ansprechpartner für Steiermark
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 12 - Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
8020 Graz, Nikolaiplatz 3
Telefon: +43 316 877 5905
E-Mail: Homepage: https://eap.stmk.gv.at
