Datenübermittlung bei Leistungsprüfungen/ Zuchtwertschätzungen
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Zuchtorganisationen haben die Ergebnisse derLeistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen von Rindern,Schweinen, Schafen, Ziegen sowie Equiden, die im Rahmen ihrerZuchtprogramme gewonnen wurden, der zuständigen Behördeoder einer von dieser Behörde namhaft gemachten Stelle zuübermitteln. In der Folge werden diese Daten von derzuständigen Behörde veröffentlicht.
Hinweis: Die Verpflichtung zurDatenübermittlung gilt nur für die in der Steiermarkanerkannten Zuchtorganisationen. Bei einergrenzüberschreitenden Tätigkeit kann es aufgrund der dortgeltenden Regelungen zu zusätzlichenÜbermittlungspflichten kommen.
Zuständige Stelle
Landwirtschaftskammer Steiermark
Hamerlinggasse 3
8010 Graz
E-Mail: office@lk-stmk.at
Web: https://stmk.lko.at
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Rechtsbehelfe
Gegen Bescheide kann Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht erhoben werden.
In der Beschwerde sind der angefochtene Bescheid und die Behörde, die ihn erlassen hat, zu bezeichnen. Sie hat ein Begehren zu enthalten und die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, darzulegen. Die Beschwerde ist binnen vier Wochen ab Zustellung des Bescheides schriftlich bei der jeweils zuständigen Verwaltungsbehörde einzubringen und hat Angaben zu enthalten, die eine Beurteilung ihrer Rechtzeitigkeit möglich machen.
Die Beschwerde kann elektronisch eingebracht werden: Beschwerde im Verwaltungsverfahren.
Hilfs- und Problemlösungsdienste
Einheitlicher Ansprechpartner für Steiermark
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 12 - Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
8020 Graz, Nikolaiplatz 3
Telefon: +43 316 877 5905
E-Mail: Homepage: https://eap.stmk.gv.at
