Abfallbehandlungsanlagen - Inhaberwechsel
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Der Inhaberwechsel einer ortsfesten oder mobilen Abfallbehandlungsanlage muss der zuständigen Stelle gemeldet werden. Die neue Inhaberin/der neue Inhaber erstattet die Meldung. Die Meldung muss von der vormaligen Inhaberin/dem vormaligen Inhaber gegengezeichnet sein.
Hinweis
Inhaberin/Inhaber einer Anlage ist in erster Linie die Betreiberin/der Betreiber der Anlage.
Durch den Inhaberwechsel einer Abfallbehandlungsanlage wird die Wirksamkeit der Anlagengenehmigung nicht berührt.
Achtung
Die notwendige Übertragung der jeweiligen Abfallbehandlungsanlage in die Stammdaten der neuen Inhaberin/des neuen Inhabers auf edm.gv.at ( → BMLUK ) ersetzt nicht die Meldung an die zuständige Stelle.
Zuständige Stelle
für die Leistung Abfallbehandlungsanlagen - Inhaberwechsel:
Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Telefon: +43 (316) 877-2491
Fax: +43 (316) 877-3490
E-Mail: abteilung13@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Zusatzinformation
Die Abfallwirtschaftsbehörde als zuständige Anlagenbehörde
Als Anlagenbehörde: die Landeshauptfrau/der Landeshauptmann
und zutreffendenfalls als Anlagenbehörde: die Bezirksverwaltungsbehörde
Erforderliche Unterlagen
- Meldung
- Gegenzeichnung der vormaligen Inhaberin/des vormaligen Inhabers der Behandlungsanlage
Kosten
Die Kosten richten sich nach verschiedenen Abgaben- und Gebührenverordnungen. Es empfiehlt sich, im Vorfeld nähere Informationen bei der zuständigen Stelle einzuholen.
Datenschutz
