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Batterie - Meldung

Kurzbeschreibung

Die Batterienverordnung verpflichtet u.a. Hersteller und Importeure zu bestimmten Meldungen.

Onlineformulare

Die Meldung erfolgt elektronisch über edm.gv.at( → BMLUK ) .

Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, dieses und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online-Ratgeber zur USP -Registrierung .

Allgemeine Informationen

Meldungen

  • über die in Verkehr gesetzten Batterien (Geräte-, LV -, Starter-, Elektrofahrzeug- und Industriebatterien) und
  • über die jeweils zurückgenommenen bzw. gesammelten sowie wiederverwendeten bzw. verwerteten Altbatterien

müssen elektronisch übermittelt werden.

Meldeverpflichtete

In der Batterienverordnung werden folgende Rollen unterschieden:

  • Herstellerinnen/Hersteller (Importeurinnen/Importeure)
    Das sind alle Personen mit Sitz oder Niederlassung in Österreich, die unabhängig von der Verkaufsmethode (einschließlich des Fernabsatzes) Batterien erstmals in Österreich gewerblich in Verkehr bringen und Fernabsatzhändlerinnen/Fernabsatzhändler mit Sitz im Ausland.
  • Eigenimporteurinnen/Eigenimporteure
    Das sind Letztverbraucherinnen/Letztverbraucher, die Geräte- oder Fahrzeugbatterien für den Betrieb ihres Unternehmens aus dem Ausland erwerben und bei denen diese im Unternehmen als Abfall anfallen.
  • Sammel- und Verwertungssysteme für Altbatterien
    Das sind behördlich genehmigte Systeme, die die Sammlung und Verwertung jener Elektroaltgeräte sicherstellen, für die Verträge mit Herstellerinnen/Hersteller oder Importeurinnen/Importeuren abgeschlossen wurden.
  • Betreiberinnen/Betreiber von Sammelstellen (Sammlerinnen/Sammler von Altbatterien)
    Das sind Sammlerinnen/Sammler von Elektroaltgeräten gemäß § 24a Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) und insbesondere Betreiberinnen/Betreiber von kommunalen Sammelstellen.
  • Behandlerinnen/Behandler von Altbatterien
    Das sind Behandlerinnen/Behandler für stoffliche und thermische Verwertung bzw. Beseitigung.

Fristen

  • Herstellerinnen/Hersteller von Geräte- und LV-Batterien :
    Diese müssen die in Österreich jeweils im Kalenderquartal in Verkehr gesetzten Massen an Batterien bis spätestens sieben Wochen nach Ablauf des zu meldenden Quartals elektronisch über edm.gv.at an die Koordinierungsstelle melden. Das gilt nicht, sofern dies durch ein beauftragtes Sammel- und Verwertungssystem geschieht.
  • Sammel- und Verwertungssysteme:
    Diese müssen für jedes Kalenderquartal jeweils eine Gesamtsumme der Massen an Batterien, die ihre Teilnehmenden in Österreich in Verkehr gesetzt oder zum Eigengebrauch importiert haben, melden. Die Meldung muss bis spätestens sieben Wochen nach Ablauf des zu meldenden Quartals elektronisch erfolgen. Durch diese Meldung ist die jeweilige Meldepflicht der Herstellerinnen/Hersteller, die an diesem Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen, erfüllt.
  • Alle Herstellerinnen/Hersteller und Eigenimporteurinnen/Eigenimporteure:
    Diese müssen für das vorangegangene Kalenderjahr die gesammelten, verwerteten und exportierten Massen von Altbatterien bis zum 10. April jedes Kalenderjahres über edm.gv.at der Koordinierungsstelle melden.
  • Alle Abfallsammlerinnen/Abfallsammler (insbesondere Gemeinden oder Gemeindeverbände), die Altbatterien von einer Letztverbraucherin/einem Letztverbraucher übernehmen und diese nicht der Herstellerin/dem Hersteller zurückgeben,
    müssen für diese Geräte bis zum 10. April jedes Kalenderjahres eine Meldung erstatten. Die Meldung beinhaltet die gesammelten, verwerteten und exportierten Altgeräte. Sie erfolgt über edm.gv.at an die Koordinierungsstelle.
  • Alle Abfallbehandlerinnen/Abfallbehandler, die Altbatterien behandeln:
    Diese müssen die Daten der Verwertung der jeweiligen meldeverpflichteten Person zur Verfügung stellen.

Hinweis

Die genauen Meldeinhalte können der Batterienverordnung sowie der EU -Batterienverordnung entnommen werden. Weitere Informationen finden sich auf edm.gv.at ( → BMLUK ) .

Zuständige Stelle

  • Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft ( → BMLUK)
  • Elektroaltgeräte Koordinierungsstelle Austria ( → EAK)

Verfahrensablauf

Für die Abgabe der Meldungen ist die Registrierung im elektronischen Stammdatenregister erforderlich, welche auf edm.gv.at ( → BMLUK ) beantragt werden muss.

Nach der Registrierung und Anmeldung (Eingabe der übermittelten Zugangsdaten) können die erforderlichen Meldungen auf edm.gv.at durchgeführt werden.

edm.gv.at ermöglicht neben der Einmeldung der von den Herstellern in Verkehr gesetzten Batterien auch die Abholung von den rund 2.000 registrierten Sammelstellen in Österreich, die über eine Abholkoordinierung der EAK einem Sammel- und Verwertungssystem zugeteilt werden.

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Rechtsgrundlagen

  • Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
  • Batterienverordnung
  • EU -Batterienverordnung

Datenschutz

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zu den Verantwortlichen der Verarbeitung und zu den Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite (https://datenschutz.stmk.gv.at).

Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

Letzte Aktualisierung

1. Januar 2026
 

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