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Deponiemeldung

Kurzbeschreibung

Inhaber einer Deponie haben bestimmte Daten, insbesondere die im vorangegangenen Kalenderjahr insgesamt abgelagerten Abfallmengen, dem BMLFUW zu melden.

Onlineformulare

edm.gv.at ( → BMLUK )
Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, dieses und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online Ratgeber zur USP -Registrierung .

Allgemeine Informationen

Inhaberinnen/Inhaber von Deponien müssen die im vorangegangenen Kalenderjahr

  • insgesamt abgelagerten Abfallmengen (gegliedert nach Abfallbesitzerin/Abfallbesitzer und Abfallart) und
  • die Restkapazität in Kubikmeter

als elektronische "Abfall-Input-Output-Meldung" über edm.gv.at an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) melden.

Voraussetzungen

Voraussetzung für die Abgabe der Meldungen ist die (einmalige) Registrierung im Zentralen Anlagenregister (ZAReg).

Fristen

Die Meldung muss jeweils bis zum 15. März des auf den Berichtszeitraum folgenden Kalenderjahres erfolgen.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft ( → BMLUK)

Verfahrensablauf

Die Deponieinhaberin/der Deponieinhaber loggt sich mit ihren/seinen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) auf edm.gv.at in das Register ein und lädt dort unter "Meldewesen" in der Anwendung " e Bilanzen" die Deponiemeldung ( XML -Datei)​​​​​​​ hoch .

Erforderliche Unterlagen

Die Deponiemeldung muss als XML -Datei in edm.gv.at ( → BMLUK ) hochgeladen werden. Die erforderlichen Inhalte und Strukturierungen sind in der Deponieverordnung vorgegeben.

Hilfestellung finden Sie auf edm.gv.at ( → BMLUK ) .

Hinweis

Die erforderlichen Daten bzw. das erforderliche Dateiformat für die elektronische Übermittlung ist auf dem edm.gv.at veröffentlicht.

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Zusätzliche Informationen

edm.gv.at ( → BMLUK )

Rechtsgrundlagen

  • § 21 Abs 4 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
  • § 41 Deponieverordnung

Datenschutz

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zu den Verantwortlichen der Verarbeitung und zu den Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite (https://datenschutz.stmk.gv.at).

Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

Letzte Aktualisierung

1. Januar 2026
 

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