Kompostaufbereitung - Aufzeichnungen
Allgemeine Informationen
Die Aufbereiterin/der Aufbereiter von Kompost hat Aufzeichnungen zu führen bzw. zu dokumentieren über:
- Art, Menge, Herkunft der übernommenen Abfälle
- Eingangskontrolle
- Störstoffabtrennung
- Aufbereitung und Weitergabe der Ausgangsmaterialien und der daraus hergestellten Aufbereitungscharge
- Chargenbezeichnung
- Kompostherstellerinnen/Komposthersteller
- Weitere Dokumentationen und Qualitätsnachweise gemäß Anlage 6 der Kompostverordnung
Datenschutz
