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Kompostaufbereitung - Aufzeichnungen

Kurzbeschreibung

Aufbereiter gemäß Kompostverordnung haben spezielle Aufzeichnungen zu führen.

Allgemeine Informationen

Die Aufbereiterin/der Aufbereiter von Kompost hat Aufzeichnungen zu führen bzw. zu dokumentieren über:

  • Art, Menge, Herkunft der übernommenen Abfälle
  • Eingangskontrolle
  • Störstoffabtrennung
  • Aufbereitung und Weitergabe der Ausgangsmaterialien und der daraus hergestellten Aufbereitungscharge
  • Chargenbezeichnung
  • Kompostherstellerinnen/Komposthersteller
  • Weitere Dokumentationen und Qualitätsnachweise gemäß Anlage 6 der Kompostverordnung

Fristen

Die Aufzeichnungen sind laufend zu führen.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft ( → BMLUK)

Verfahrensablauf

Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten.

Erforderliche Unterlagen

Nachweise und Unterlagen gemäß Anlage 6 der Kompostverordnung

Kosten

Es fallen keine Kosten für die Bereitstellung an.

Rechtsgrundlagen

  • § 5 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
  • §§ 9 , 13 und Anlage 6 Kompostverordnung

Datenschutz

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zu den Verantwortlichen der Verarbeitung und zu den Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite (https://datenschutz.stmk.gv.at).

Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

Letzte Aktualisierung

1. Januar 2026
 

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