Kompostherstellung/-import - Aufzeichnungen
Allgemeine Informationen
Kompostherstellerinnen/Komposthersteller bzw. Importeurinnen/Importeure müssen Aufzeichnungen führen über:
- Art, Menge, Herkunft der übernommenen Abfälle
- Kompostchargenbezeichnung
- Verwendete Abfälle und Zuschlagsstoffe
- Abgetrennte Anteile bei der Kompostierung
- Seuchenhygienische Beurteilung
- Fertigen Kompost
- Abnehmerinnen/Abnehmer der Komposte
Achtung
Kompostherstellerinnen/Komposthersteller bzw. Importeurinnen/Importeure müssen weiters fortlaufende Aufzeichnungen über die an Abnehmerinnen/Abnehmer abgegebenen Komposte führen.
Datenschutz
