Navigation und Service
[Alt + 0] - Zum Inhalt[Alt + 1] - Zur Startseite[Alt + 2] - Zur Suche[Alt + 3] - Zur Hauptnavigation[Alt + 4] - Zur Subnavigation[Alt + 5] - Kontakt
EAP
SUCHE
Link zur Startseite
 
  • Über den EAP
  • Verfahren
  • Register-Datenbanken
  • Rechtsbehelfe
  • Berufsliste
  • EU Berufsausweise
  • Helpdesk
  1. Sie sind hier:
  2. EAP
  • Über den EAP
  • Verfahren
  • Register-Datenbanken
  • Rechtsbehelfe
  • Berufsliste
  • EU Berufsausweise
  • Helpdesk
  • Seite vorlesen
    Vorlesen
Vorlesen
  • Seite drucken
    Drucken
  • Weitere Infos
    Infos
Feedback verschicken

Jahresabfallbilanz - Aufzeichnungen

Kurzbeschreibung

Abfallsammler und -behandler haben, getrennt für jedes Kalenderjahr, elektronisch fortlaufende Aufzeichnungen über Art, Menge, Herkunft und Verbleib von Abfällen zu führen.

Onlineformulare

Zum Formular

Allgemeine Informationen

Aufzeichnungspflichtige Abfallsammlerinnen/Abfallsammler und Abfallbehandlerinnen/Abfallbehandler müssen Aufzeichnungen über Art, Menge, Herkunft und Verbleib von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen in elektronischer Form führen.

Im elektronischen Aufzeichnungssystem müssen Schnittstellen eingerichtet werden, sodass definierte Auszüge oder Zusammenfassungen aus den Daten nach bestimmten Vorgaben erstellt und erforderlichenfalls an die Behörde übermittelt werden können.

Die Aufzeichnungen müssen sieben Jahre lang aufbewahrt werden.

Hinweis

Die Aufzeichnungen bilden die Grundlage für die Jahresabfallbilanzmeldung der Abfallsammlerinnen/Abfallsammler und Abfallbehandlerinnen/Abfallbehandler. Insbesondere für "kleine" Deponieinhaberinnen/Deponieinhaber steht auf edm.gv.at ein EDV -Programm als Hilfe bzw. Aufzeichnungssystem zur Verfügung, das grundsätzlich auch von "kleinen" Abfallsammlerinnen/Abfallsammlern und Abfallbehandlerinnen/Abfallbehandlern genutzt werden kann.

Hinweis

Auch Abfallerzeugerinnen/Abfallerzeuger, die im eigenen Betrieb anfallende Abfälle selbst behandeln , müssen im Hinblick auf diese Abfallbehandlung Aufzeichnungen führen und eine Jahresabfallbilanz melden. Werden die Abfälle dabei am selben Standort behandelt, an dem sie angefallen sind, genügen Aufzeichnungen in Papierform . Die Meldung der Jahresabfallbilanz muss elektronisch über edm.gv.at erfolgen.

Hinweis

Die Aufzeichnungspflicht von Transporteuren gefährlicher Abfälle kann durch die Sammlung und Aufbewahrung der Begleitscheine erfüllt werden; nicht aufzeichnungspflichtig sind Transporteure bei nicht gefährlichen Abfällen.

Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, edm.gv.at und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online Ratgeber zur USP -Registrierung .

Voraussetzungen

Das Sammeln oder Behandeln ( z.B. Lagern) von Abfall durch Personen, die der Aufzeichnungspflicht gemäß § 17 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) unterliegen.

Fristen

Sollte die zuständige Stelle die Vorlage von Auszügen oder Zusammenfassungen der Aufzeichnungen verlangen, müssen diese innerhalb einer von der zuständigen Stelle festzusetzenden, angemessenen Frist über die definierte Schnittstelle über edm.gv.at an die zuständige Stelle übermittelt werden.

Weitere Informationen zu den Fristen betreffend die Übermittlung einer Abfallbilanzmeldung finden sich unter Abfallbilanzmeldung und Leermeldung ebenfalls auf USP .

Zuständige Stelle

für die Leistung Jahresabfallbilanz - Aufzeichnungen:

Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Telefon: +43 (316) 877-2491
Fax: +43 (316) 877-3490
E-Mail: abteilung13@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at

Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung

Zusatzinformation

Die Abfallwirtschaftsbehörde, die für den Betriebsstandort bzw. für die Abfallsammlerin/den Abfallsammler oder die Abfallbehandlerin/den Abfallbehandler zuständig ist:

  • Als Anlagenbehörde in der Regel: die Landeshauptfrau/der Landeshauptmann
  • Für allgemeine Kontrollen (und zutreffendenfalls als Anlagenbehörde):
    • Die Bezirkshauptmannschaft
    • In Statutarstädten : der Magistrat
      • In Wien: die Magistratischen Bezirksämter ( → Stadt Wien) oder die MA 22 ( → Stadt Wien)

Verfahrensablauf

Die Aufzeichnungen müssen der zuständigen Stelle auf Verlangen vorgelegt werden. Auszüge oder Zusammenfassungen der Aufzeichnungen sind dieser auf Verlangen über die definierte Schnittstelle zu übermitteln.

Grundsätzlich sind folgende Vorgänge aufzuzeichnen:

  • Übernahmen von Abfall von einer anderen Rechtsperson
  • Innerbetriebliche Abfallbewegungen
  • Übergaben von Abfall an eine andere Rechtsperson
  • Lagerstände
  • Abfallartenneuzuordnungen

Im Einzelnen sind jeweils folgende Angaben erforderlich:

  • Buchungsart
  • Datumsangaben
  • Angaben zu Herkunft und Verbleib
  • Abfallart
  • Abfallmasse (in kg )
  • Behandlungsverfahren

Erforderliche Unterlagen

Die Aufzeichnungen können formfrei geführt werden. Auszüge und Zusammenfassungen aus den Aufzeichnungen müssen auf Verlangen der Behörde als XML -Datei im Wege des Registers an die zuständige Behörde übermittelt werden. Die erforderlichen Daten bzw. Dateiformat für die elektronische Übermittlung ist auf edm.gv.at veröffentlicht.

Weitere Informationen zu den Unterlagen für die Übermittlung einer Abfallbilanzmeldung finden sich unter Abfallbilanzmeldung und Leermeldung ebenfalls auf USP .

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Zusätzliche Informationen

edm.gv.at ( → BMLUK )

Rechtsgrundlagen

  • § 21 Abs 3 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
  • Abfallbilanzverordnung (AbfallbilanzV)

Datenschutz

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zu den Verantwortlichen der Verarbeitung und zu den Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite (https://datenschutz.stmk.gv.at).

Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

Letzte Aktualisierung

1. Januar 2026
 

Suche EAP-Portal

EAP-Bundesländer

Verfahren von A-Z

  • EAP: Verfahren von A-Z

Quicklinks

  • Datenschutz
  • EAP: Verfahren von A-Z
  • E-Gov Land Steiermark
  • Europa-Portal
  • Digitales Amt
  • Internet Ombudsstelle
  • Unternehmensservice Portal
  • Verein für Konsumenteninformation
  • Verwaltung Steiermark
  • Die Gemeinden
  • Bezirkshaupmannschaften
  • Zentrale Dienststellen

FAQ - oft gesucht

  • Dienstleistungsanzeige
  • Gewerbeanmeldung
  • Steuern
  • Informationen Sozialversicherung

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0
Fax: +43 (316) 877-2294

QUICKLINKS:

  • Verwaltung & Serviceportal
  • Dienststellen & Organigramm
  • Bezirkshauptmannschaften
  • Themen & Fachportale
  • Politik
  • News Portal

Finden Sie Ihre Ansprechperson

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Übermitteln Sie Beschwerden & Hinweise

Bewerben Sie sich auf unserem Job-Portal

Abonnieren Sie unseren Newsletter

© 2026 Land Steiermark | Impressum | Datenschutz | Barrierefreiheitserklärung | Sitemap
FacebookInstagramLinkedInYoutube

Bildergalerie