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Abfallsammlung und -behandlung - Stammdatenregistrierung

Kurzbeschreibung

Abfallsammler und -behandler müssen sich vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit entsprechend registrieren (via edm.gv.at) .

Onlineformulare

Die Registrierung erfolgt elektronisch über das edm.gv.at ( → BMLUK ) .

Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, edm.gv.at und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online-Ratgeber zur USP -Registrierung .

Allgemeine Informationen

Abfallsammlerinnen/Abfallsammler und Abfallbehandlerinnen/Abfallbehandler müssen sich vor Aufnahme der Tätigkeit im Stammdatenregister auf edm.gv.at des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) registrieren. Im Rahmen der Registrierung müssen sie ihre Standorte und Anlagen im Register erfassen .

Weitere Informationen zur Stammdatenregistrierung, insbesondere eine Hilfestellung zur Anlagenregistrierung und Strukturierung von Anlagen im Register, finden sich auf edm.gv.at ( → BMLUK ) .

Das Stammdatenregister " ZAReg " (vormals " eRAS ") wurde auf der Grundlage des Abfallwirtschaftsgesetzes eingerichtet und bildet ein zentrales Anlagen- und Personenregister, das für zahlreiche Meldungen im Bereich der Abfallwirtschaft und Umwelt genutzt wird. Das ZAReg ermöglicht

  • ein rechtsraumübergreifendes Erfassen von Anlagen- und Personenstammdaten,
  • die strukturierte Abbildung von personen- und anlagenbezogenen Berechtigungen ( z.B. Inhalte von Genehmigungsbescheiden) und
  • das Abwickeln zahlreicher Meldepflichten über sogenannte EDM -Anwendungen.

Alle EDM -Anwendungen greifen auf die im ZAReg gespeicherten Daten zu. Die erfassten Stammdaten stehen den jeweiligen registrierten Personen sowie den zuständigen Behörden zur Verfügung. Für die Öffentlichkeit wurden allgemeine Abfragemöglichkeiten eingerichtet.

Voraussetzungen

Das Sammeln oder Behandeln von Abfällen.

Fristen

Die Registrierung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft ( → BMLUK)

Hinweis

Die Registrierung erfolgt elektronisch über edm.gv.at ( → BMLUK ) .

Verfahrensablauf

Die Registrierung auf dem edm.gv.at ( → BMLUK ) läuft in zwei Schritten ab: Zuerst wird ein Registrierungsantrag gestellt. Nach Erhalt der EDM -Zugangsdaten müssen die Daten ergänzt und vervollständigt werden.

Erforderliche Angaben für den Registrierungsantrag :

  • Name
  • Sitz-Adresse
  • Zustelladresse
  • Gegebenenfalls Firmenbuchnummer, Vereinsregisternummer oder Ergänzungsregisternummer (Diese Nummern müssen im Registrierungsantrag enthalten sein und können später nicht mehr eingetragen oder geändert werden!)
  • Branchencode (vierstellig)
  • Kontaktperson

Nach Absenden des Registrierungsantrages erhält die Abfallsammlerin/der Abfallsammler oder die Abfallbehandlerin/der Abfallbehandler eine Identifikationsnummer (Personen- GLN ) und die persönlichen Zugangsdaten zum Register übermittelt. Mit diesen Zugangsdaten muss sie/er erneut in das Register einsteigen und insbesondere Angaben zu folgenden Daten ergänzen :

  • Adressen der Standorte
  • Behandlungsverfahren
  • Anlagen, Anlagentypen
  • Berichtseinheiten
  • zutreffendenfalls weitere Kontaktdaten bzw. Kontaktpersonen

Hinweis

Die Registrierung ist erst abgeschlossen, wenn diese Daten vollständig im Register eingetragen sind. Durch die Eintragung im Register wird auch jedem Standort und jeder Anlage eine Identifikationsnummer (Standort- GLN , Anlagen- GLN ) zugeordnet.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine besonderen Unterlagen benötigt.

Tipp

Für das Erstellen des Registrierungsantrages den Firmenbuchauszug und die Klassifikationsmitteilung der Statistik Austria (Branchencode) bereithalten. Als Unterstützung bei der Stammdatenpflege bzw. Registrierung von Anlagen können die entsprechenden Genehmigungsbescheide herangezogen werden.

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Zusätzliche Informationen

edm.gv.at ( → BMLUK )

Rechtsgrundlagen

  • § 21 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
  • Abfallbilanzverordnung (AbfallbilanzV)

Datenschutz

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zu den Verantwortlichen der Verarbeitung und zu den Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite (https://datenschutz.stmk.gv.at).

Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

Letzte Aktualisierung

1. Januar 2026
 

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