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Verpackung - Meldung

Kurzbeschreibung

Die Verpackungsverordnung verpflichtet u.a. Hersteller, Importeure, Abpacker, Vertreiber, Letztvertreiber, Sammel- und Verwertungssysteme zu bestimmten Meldungen.

Onlineformulare

Die Meldung erfolgt elektronisch über edm.gv.at( → BMLUK ) .

Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, dieses und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online-Ratgeber zur USP -Registrierung .

Allgemeine Informationen

Gemäß der Verpackungsverordnung sind folgende Personen verpflichtet, Meldungen über Verpackungen abzugeben:

  • Großanfallstellen: Inhaberinnen/Inhaber von Betriebsstätten, die keine mit einem privaten Haushalt vergleichbare Einrichtung sind und zumindest eine der folgenden Mindestmengen an gewerblichen Verpackungen, die im Rahmen und für Zwecke dieses Betriebes anfallen, jeweils im Kalenderjahr verbrauchen:
    • Papier, Karton, Pappe und Wellpappe: 80 t
    • Glas: 300 t
    • Metalle: 100 t
    • Kunststoffe: 30 t
    Eine Großanfallstelle muss im Großanfallstellenregister des BMLUK (edm.gv.at) eingetragen sein.
  • Eigenimporteurinnen/Eigenimporteure: Letztverbraucherinnen/Letztverbraucher, die Verpackungen bzw. Waren oder Güter in Verpackungen für den Betrieb ihres Unternehmens aus dem Ausland erwerben und in deren Unternehmen diese als Abfall anfallen
  • Lieferantinnen/Lieferanten an Großanfallstellen , soweit sie nachweislich an Großanfallstellen liefern und kein Sammel- und Verwertungssystem zur Erfüllung ihrer Pflichten in Anspruch nehmen.
    ( Achtung: Diese Meldung war letztmalig für das Meldejahr 2021 zu erstatten. Ab dem Kalenderjahr 2022 genügt es, diese Daten aufzuzeichnen und im Kontrollfall vorzulegen.)

Die jeweiligen Meldeinhalte stehen der Anlage 3 der Verpackungsverordnung.

Fristen

Die Meldungen sind drei Monate nach Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres abzugeben.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft ( → BMLUK)

Verfahrensablauf

Für das Abgeben der Meldungen ist die Registrierung im elektronischen Register für Anlagen- und Personenstammdaten (eRAS) notwendig. Diese muss auf edm.gv.at( → BMLUK ) beantragt werden.

Nach der Registrierung und Anmeldung (Eingabe der übermittelten Zugangsdaten) können die Meldungen auf edm.gv.at durchgeführt werden.

Je nach Status der Meldeverpflichteten/des Meldeverpflichteten gliedern sich die Meldedaten beispielsweise in Packstoffkategorien, in Verkehr gebrachte Menge, zurückgenommene Menge, im Betrieb angefallene nicht entpflichtete importierte Menge, Übernehmer in der Rolle des Sammlers, Verwerters, Rücknahmeverpflichteten etc.

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Rechtsgrundlagen

  • Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
  • Verpackungsverordnung

Datenschutz

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zu den Verantwortlichen der Verarbeitung und zu den Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite (https://datenschutz.stmk.gv.at).

Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

Letzte Aktualisierung

1. Januar 2026
 

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