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UVP-Vorverfahren

Kurzbeschreibung

Dieses Verfahren ist fakultativer Natur - es dient der Darlegung der Grundzüge eines Vorhabens und zur Erstellung eines Konzeptes für die Umweltverträglichkeitserklärung. Dabei sollen nicht Untersuchungsergebnisse ermittelt werden, sondern eine zeitliche, örtliche und methodische Abgrenzung erfolgen, auf welcher die anschließende Feststellung und Bewertung der Umweltauswirkungen basiert. Es stellt für die Projektwerberin oder den Projektwerber aber keine Garantie dar, dass das Vorhaben genehmigt wird.

Onlineformulare

Zum Formular

Allgemeine Informationen

Vor Einleitung des Genehmigungsverfahrens ( UVP -Verfahren oder vereinfachtes Verfahren ) kann die Projektwerberin/der Projektwerber einen Antrag auf Durchführung eines Vorverfahrens stellen.

Dieses Verfahren erfolgt auf freiwilliger Basis und dient der Unterstützung bei der näheren Spezifizierung der Inhalte der Umweltverträglichkeitserklärung.

Das im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) verankerte Investorenservice sieht vor, dass der Projektwerberin/dem Projektwerber bei der Behörde vorhandene Informationen für die Projekterstellung zur Verfügung gestellt werden können. In elektronischer Form vorhandene Umweltdaten sind zugänglich zu machen.

Voraussetzungen

Siehe " Allgemeine Informationen ".

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Zuständige Stelle

für die Leistung UVP-Vorverfahren:

Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Telefon: +43 (316) 877-2491
Fax: +43 (316) 877-3490
E-Mail: abteilung13@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at

Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung

Zusatzinformation

  • die nach der Lage des Projekts zuständige Landesregierung
  • für die Durchführung des Verfahrens für Bundesstraßen und Eisenbahn-Hochleistungsstrecken:
    das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur ( → BMIMI )

Verfahrensablauf

Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten.

Erforderliche Unterlagen

  • Darlegung der Grundzüge des Vorhabens
  • Konzept für die Umweltverträglichkeitserklärung
    In dem Konzept für die Umweltverträglichkeitserklärung können die Angaben, gemessen an den zu erwartenden Umweltauswirkungen, in prioritär und nicht prioritär gegliedert werden.

Kosten

Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Landesabgabenverordnung. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Stelle.

Rechtsgrundlagen

§ 4 Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G)

Datenschutz

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zu den Verantwortlichen der Verarbeitung und zu den Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite (https://datenschutz.stmk.gv.at).

Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

Letzte Aktualisierung

1. Januar 2026
 

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Telefon: +43 (316) 877-0
Fax: +43 (316) 877-2294

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