UVP-Vorverfahren
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Vor Einleitung des Genehmigungsverfahrens ( UVP -Verfahren oder vereinfachtes Verfahren ) kann die Projektwerberin/der Projektwerber einen Antrag auf Durchführung eines Vorverfahrens stellen.
Dieses Verfahren erfolgt auf freiwilliger Basis und dient der Unterstützung bei der näheren Spezifizierung der Inhalte der Umweltverträglichkeitserklärung.
Das im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) verankerte Investorenservice sieht vor, dass der Projektwerberin/dem Projektwerber bei der Behörde vorhandene Informationen für die Projekterstellung zur Verfügung gestellt werden können. In elektronischer Form vorhandene Umweltdaten sind zugänglich zu machen.
Zuständige Stelle
für die Leistung UVP-Vorverfahren:
Abteilung 13 Umwelt und Raumordnung
Stempfergasse 7
8010 Graz,01.Bez.:Innere Stadt
Telefon: +43 (316) 877-2491
Fax: +43 (316) 877-3490
E-Mail: abteilung13@stmk.gv.at
Web-Adresse: http://verwaltung.steiermark.at
Parteienverkehr
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr und nach Terminvereinbarung
Zusatzinformation
- die nach der Lage des Projekts zuständige Landesregierung
- für die Durchführung des Verfahrens für Bundesstraßen und Eisenbahn-Hochleistungsstrecken:
das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur ( → BMIMI )
Erforderliche Unterlagen
- Darlegung der Grundzüge des Vorhabens
- Konzept für die Umweltverträglichkeitserklärung
In dem Konzept für die Umweltverträglichkeitserklärung können die Angaben, gemessen an den zu erwartenden Umweltauswirkungen, in prioritär und nicht prioritär gegliedert werden.
Kosten
Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Landesabgabenverordnung. Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld bei der zuständigen Stelle.
Datenschutz
