Besichtigung von Bergwerken
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Besichtigungen von aktiven Bergbauen zu Vergnügungszwecken (Fremdenbefahrungen) bedürfen der Bewilligung der Behörde.
Voraussetzungen
Die Bewilligung wird erteilt, wenn die Sicherheitsmaßnahmen ausreichend sind, fachkundige Führerinnen/Führer zur Verfügung stehen und Bergbautätigkeiten nicht behindert werden.
Zuständige Stelle
Zusatzinformation
- Für Bergbaubetriebe, die der Aufsicht einer Bezirksverwaltungsbehörde unterstehen:
- Die Bezirkshauptmannschaft
- In Statutarstädten : der Magistrat
- In Wien: die Magistratischen Bezirksämter
- Für Bergbaubetriebe, die der Aufsicht des BMF unterstehen: das Bundesministerium für Finanzen ( → BMF)
Kosten
- Antrag:
- 70 Euro Bundesgebühr
- Beilagen: 6 Euro pro Bogen
- Endgültige Verwaltungsentscheidung:
- Bei Bewilligung: 10 Euro Verwaltungsabgabe und 124 Euro Bundesgebühr für den ersten Bogen und 19 Euro Bundesgebühr für weitere Bögen
- Bei Versagung: gebührenfrei
Datenschutz
