Navigation und Service
[Alt + 0] - Zum Inhalt[Alt + 1] - Zur Startseite[Alt + 2] - Zur Suche[Alt + 3] - Zur Hauptnavigation[Alt + 4] - Zur Subnavigation[Alt + 5] - Kontakt
EAP
SUCHE
Link zur Startseite
 
  • Über den EAP
  • Verfahren
  • Register-Datenbanken
  • Rechtsbehelfe
  • Berufsliste
  • EU Berufsausweise
  • Helpdesk
  1. Sie sind hier:
  2. EAP
  • Über den EAP
  • Verfahren
  • Register-Datenbanken
  • Rechtsbehelfe
  • Berufsliste
  • EU Berufsausweise
  • Helpdesk
  • Seite vorlesen
    Vorlesen
Vorlesen
  • Seite drucken
    Drucken
  • Weitere Infos
    Infos
Feedback verschicken

Bilanzbuchhaltungsberufe - Anerkennung von Gesellschaften

Kurzbeschreibung

Gesellschaften, die einen Bilanzbuchhaltungsberuf auszuüben beabsichtigen, haben einen schriftlichen Antrag auf Anerkennung unter Beibringung der erforderlichenBelege zum Nachweis der Erfüllung der Voraussetzungen für die Anerkennung sind an die Behörde zu stellen.

Onlineformulare

  • Bilanzbuchhalter – Anerkennung Gesellschaften
  • Buchhalter – Anerkennung Gesellschaften
  • Personalverrechner – Anerkennung Gesellschaften

Allgemeine Informationen

Für Bilanzbuchhaltungsberufe (Bilanzbuchhalterinnen/Bilanzbuchhalter, Buchhalterinnen/Buchhalter, Personalverrechnerinnen/Personalverrechner), die in Form von Gesellschaften ausgeübt werden, muss ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden.

Die Behörde versagt die Anerkennung mit Bescheid, wenn eine der Anerkennungsvoraussetzungen nicht erfüllt ist.

Die Behörde widerruft eine durch Anerkennung erteilte Berechtigung zur Ausübung eines Bilanzbuchhaltungsberufes, wenn eine der Anerkennungsvoraussetzungen nicht mehr gegeben ist.

Voraussetzungen

Für Gesellschaften gelten die Bestimmungen der Gewerbeordnung (GewO). Allgemeine Voraussetzung ist eine abgeschlossene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.

Der gewerberechtliche Geschäftsführer muss die allgemeinen Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung erfüllen und die Fachprüfung, welche den gesamten Berechtigungsumfang der Gesellschaft umfasst, erfolgreich abgelegt haben.

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Zuständige Stelle

Der Präsident der Wirtschaftskammer Österreich/Bilanzbuchhaltungsbehörde ( → WKO )

Hinweis

Über die Beschwerde entscheidet das Landesverwaltungsgericht.

Verfahrensablauf

Der Antrag kann persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle eingebracht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis
  • Nachweise über die Erfüllung der Voraussetzungen (Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Berufssitz, abgelegte Fachprüfung, aktueller Firmenbuchauszug (nicht älter als sechs Monate))

Kosten

Antrag

Die Gebühr für den Antrag beträgt 70 Euro, für jede noch nicht vergebührte Beilage 6 Euro.

Hinweis

Die Gebühren sind nach der Erledigung des Verfahrens zu bezahlen. Dazu wird Ihnen ein Zahlschein übersandt.

Zusätzliche Informationen

Bilanzbuchhaltungsberuf (→ WKO)

Rechtsgrundlagen

  • §§ 7 bis 11 , 24 , 28 bis 32 Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG)
  • Gewerbeordnung (GewO)

Datenschutz

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zu den Verantwortlichen der Verarbeitung und zu den Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite (https://datenschutz.stmk.gv.at).

Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus

Letzte Aktualisierung

20. März 2026
 

Suche EAP-Portal

EAP-Bundesländer

Verfahren von A-Z

  • EAP: Verfahren von A-Z

Quicklinks

  • Datenschutz
  • EAP: Verfahren von A-Z
  • E-Gov Land Steiermark
  • Europa-Portal
  • Digitales Amt
  • Internet Ombudsstelle
  • Unternehmensservice Portal
  • Verein für Konsumenteninformation
  • Verwaltung Steiermark
  • Die Gemeinden
  • Bezirkshaupmannschaften
  • Zentrale Dienststellen

FAQ - oft gesucht

  • Dienstleistungsanzeige
  • Gewerbeanmeldung
  • Steuern
  • Informationen Sozialversicherung

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0
Fax: +43 (316) 877-2294

QUICKLINKS:

  • Verwaltung & Serviceportal
  • Dienststellen & Organigramm
  • Bezirkshauptmannschaften
  • Themen & Fachportale
  • Politik
  • News Portal

Finden Sie Ihre Ansprechperson

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Übermitteln Sie Beschwerden & Hinweise

Bewerben Sie sich auf unserem Job-Portal

Abonnieren Sie unseren Newsletter

© 2026 Land Steiermark | Impressum | Datenschutz | Barrierefreiheitserklärung | Sitemap
FacebookInstagramLinkedInYoutube

Bildergalerie