Bilanzbuchhaltungsberufe - Änderungsmeldung
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Natürliche Personen und Gesellschaften, die Bilanzbuchhaltungsberufe ausüben, sind verpflichtet, sämtliche Änderungen, welche die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung oder die Anerkennung betreffen, der zuständigen Stelle zu melden.
Voraussetzungen
Vorliegen der öffentlichen Bestellung (Natürliche Personen) bzw. der Anerkennung (Gesellschaften).
Erforderliche Unterlagen
Es sind Urkunden, die die Änderungen belegen, ( z.B. Heiratsurkunde, Meldebestätigung etc. ) beizulegen.
Datenschutz
