Prüfung Personalverrechner
Allgemeine Informationen
Personen, die die Fachprüfung zur Personalverrechnerin/zum Personalverrechner ablegen möchten, müssen sich für die Prüfung spätestens sechs Wochen vor dem festgesetzten Termin bei der Meisterprüfungsstelle ihrer Wahl anmelden.
Fristen
Die Anmeldung zur Fachprüfung muss spätestens sechs Wochen vor dem festgesetzten Termin erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
- Nachweis über die Entrichtung der Prüfungsgebühr
- Gegebenenfalls Belege bzw. Nachweise für Prüfungsbefreiungen
- Zahlungsbelege über die entrichteten Prüfungsgebühren
Rechtsgrundlagen
- § 12 Bilanzbuchhaltungsgesetz (BiBuG)
- §§ 350 bis 352 Gewerbeordnung (GewO)
- Bilanzbuchhaltungsberufe-Prüfungsordnung (BB-PO)
Datenschutz
