Bilanzbuchhaltungsberufe - Verzicht auf die Berufsberechtigung
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Berufsberechtigte sind berechtigt, auf ihre Berechtigung zur selbstständigen Ausübung ihres Bilanzbuchhaltungsberufes zu verzichten.
Fristen
Der Verzicht wird mit dem Datum wirksam, welches die Berufsberechtigte/der Berufsberechtigte bestimmt hat, frühestens jedoch mit jenem Tag, an dem die Verzichtserklärung der Behörde zugekommen ist.
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