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Tierärzte - Tierärzteausweis - Erhalt

Kurzbeschreibung

Die Tierärztekammer hat nach Erfüllung der allgemeinen Erfordernisse den Bewerber in die Tierärzteliste einzutragen und gleichzeitig einen Tierärzteausweis auszustellen.

Allgemeine Informationen

Für die Aufnahme jeder tierärztlichen Tätigkeit ist die Eintragung in die Tierärzteliste und der Erhalt des gleichzeitig mit der Eintragung ausgestellten Tierärzteausweises Voraussetzung.

  • Gleichzeitig mit der Eintragung in die Tierärzteliste wird der Tierärzteausweis ausgestellt.
  • Die Eintragung in die Tierärzteliste in Verbindung mit Erhalt des Tierärzteausweises berechtigt zur Berufsausübung in Österreich.

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen einzuhalten.

Zuständige Stelle

Zuständig für das Verfahren ist die Österreichische Tierärztekammer ( → ÖTK) .

Verfahrensablauf

Ein eigener Antrag auf Ausstellung des Tierärzteausweises ist nicht erforderlich, da dieser gleichzeitig mit der Eintragung in die Tierärzteliste erfolgt. Eine Ausnahme dazu bildet der Antrag auf Ausstellung eines Duplikats.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag sind ein

  • Nachweis über die Erfüllung der allgemeinen Erfordernisse (siehe inhaltliche Beschreibung),
  • Personalausweis und
  • zwei Lichtbilder beizuschließen.

Kosten

Bei der Ausstellung des Tierärzteausweises fallen Kosten gemäß Tarifordnung der Österreichischen Tierärztekammer an.

Rechtsgrundlagen

§ 6 Tierärztegesetz

Datenschutz

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zu den Verantwortlichen der Verarbeitung und zu den Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite (https://datenschutz.stmk.gv.at).

Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Letzte Aktualisierung

22. Januar 2025
 

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