Navigation und Service
[Alt + 0] - Zum Inhalt[Alt + 1] - Zur Startseite[Alt + 2] - Zur Suche[Alt + 3] - Zur Hauptnavigation[Alt + 4] - Zur Subnavigation[Alt + 5] - Kontakt
EAP
SUCHE
Link zur Startseite
 
  • Über den EAP
  • Verfahren
  • Register-Datenbanken
  • Rechtsbehelfe
  • Berufsliste
  • EU Berufsausweise
  • Helpdesk
  1. Sie sind hier:
  2. EAP
  • Über den EAP
  • Verfahren
  • Register-Datenbanken
  • Rechtsbehelfe
  • Berufsliste
  • EU Berufsausweise
  • Helpdesk
  • Seite vorlesen
    Vorlesen
Vorlesen
  • Seite drucken
    Drucken
  • Weitere Infos
    Infos
Feedback verschicken

Architekt (EU/EWR/Schweiz)

Kurzbeschreibung

Staatsangehörigen der EU, des EWR oder der Schweizerischen Eidgenossenschaft kann im Rahmen der Niederlassung die Befugnis eines Architekten verliehen werden.

Allgemeine Informationen

Bürgerinnen/Bürger aus EU -/ EWR -Staaten und der Schweiz und deren Familienangehörige, die in ihrem Heimatstaat zur Ausübung des Berufs einer freiberuflichen Architektin/eines freiberuflichen Architekten berechtigt sind, dürfen sich in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen zur Ausübung dieses Berufs niederlassen.

Hinweis

Bürgerinnen/Bürger aus der Schweiz sind Bürgerinnen/Bürgern aus EU -/ EWR -Staaten hinsichtlich der Befugnisverleihung gleichgestellt.

Voraussetzungen

  • Der Antragstellerin/dem Antragsteller muss die Befugnis einer Architektin/eines Architekten im Heimatstaat verliehen worden sein
  • es dürfen keine Ausschließungsgründe vorliegen
  • für die Ausübung des Berufs ist die Mitgliedschaft in einer regionalen Kammer der Ziviltechnikerinnen/Ziviltechniker verpflichtend

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Zuständige Stelle

  • Für den Antrag : die Kammer der Ziviltechnikerinnen/Ziviltechniker ( → zt) , in deren Bereich der Sitz der Kanzlei bzw. Niederlassung liegen soll
  • Für die Entscheidung : das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (→ BMWET)

Verfahrensablauf

Der Antrag kann persönlich, schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Stelle eingebracht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Staatsangehörigkeit
  • Befähigungsnachweis des Herkunftsmitgliedstaates, der zur Aufnahme des Berufes einer freiberuflichen Architektin/eines freiberuflichen Architekten berechtigt
  • Bestätigung, dass die Ausbildung der Niederlassungswerberin/des Niederlassungswerbers dem Anhang V, 5.7.1. der Berufsqualifikationsanerkennung- RL entspricht
  • Bescheinigungen der zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaates (nicht älter als drei Monate) über das Vorliegen von:
    • Zuverlässigkeit
    • Konkursfreiheit
    • Standesgemäßem Verhalten

Kosten

  • Antrag
    • 70 Euro Bundesgebühr
    • Beilage: 6 Euro pro Bogen
  • Bescheid
    • 124 Euro Bundesgebühr
    • 98 Euro Bundesverwaltungsabgabe

Die Gebühren sind nach der Erledigung des Verfahrens zu bezahlen. Dazu wird Ihnen ein Zahlschein übersandt.

Zusätzliche Informationen

Niederlassung Architekten ( → zt )

Rechtsgrundlagen

§§ 10 , 32 Abs 2 Ziviltechnikergesetz (ZTG)

Datenschutz

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zu den Verantwortlichen der Verarbeitung und zu den Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite (https://datenschutz.stmk.gv.at).

Für den Inhalt verantwortlich

Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus

Letzte Aktualisierung

20. März 2026
 

Suche EAP-Portal

EAP-Bundesländer

Verfahren von A-Z

  • EAP: Verfahren von A-Z

Quicklinks

  • Datenschutz
  • EAP: Verfahren von A-Z
  • E-Gov Land Steiermark
  • Europa-Portal
  • Digitales Amt
  • Internet Ombudsstelle
  • Unternehmensservice Portal
  • Verein für Konsumenteninformation
  • Verwaltung Steiermark
  • Die Gemeinden
  • Bezirkshaupmannschaften
  • Zentrale Dienststellen

FAQ - oft gesucht

  • Dienstleistungsanzeige
  • Gewerbeanmeldung
  • Steuern
  • Informationen Sozialversicherung

MEDIENINHABER:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
8010 Graz-Burg

Telefon: +43 (316) 877-0
Fax: +43 (316) 877-2294

QUICKLINKS:

  • Verwaltung & Serviceportal
  • Dienststellen & Organigramm
  • Bezirkshauptmannschaften
  • Themen & Fachportale
  • Politik
  • News Portal

Finden Sie Ihre Ansprechperson

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Übermitteln Sie Beschwerden & Hinweise

Bewerben Sie sich auf unserem Job-Portal

Abonnieren Sie unseren Newsletter

© 2026 Land Steiermark | Impressum | Datenschutz | Barrierefreiheitserklärung | Sitemap
FacebookInstagramLinkedInYoutube

Bildergalerie