Ziviltechnikerberufe - Natürliche Personen - Verleihung Befugnis
Allgemeine Informationen
Nach einer erfolgreich abgelegten Ziviltechnikerprüfung kann die Befugnis, als Ziviltechnikerin/Ziviltechniker selbstständig tätig zu werden, erteilt werden. Die Befugnis wird vom Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft verliehen.
Voraussetzungen
- Erfolgreich abgelegte Ziviltechnikerprüfung
- Handlungsfähigkeit
- Konkursfreiheit
- Zuverlässigkeit
Zuständige Stelle
- Für den Antrag: die Kammer der Ziviltechnikerinnen/Ziviltechniker ( → zt ) , in deren Bereich der Sitz der Gesellschaft liegen soll
- Für die Entscheidung: das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (→ BMWET)
Verfahrensablauf
Der Antrag kann persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle eingebracht werden.
Erforderliche Unterlagen
- Zeugnis über die Absolvierung der Ziviltechnikerprüfung
- Staatsbürgerschaftsnachweis ( → oesterreich.gv.at)
- Strafregisterbescheinigun ( → oesterreich.gv.at) (nicht älter als drei Monate)
- Eidesstattliche Erklärung, dass keine Ausschließungsgründe vorliegen
- Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade ( → oesterreich.gv.at)
Kosten
- Antrag
- 70 Euro
- Beilage: 6 Euro pro Bogen
- Bescheid
- 124 Euro Bundesgebühr
- 98 Euro Bundesverwaltungsabgabe
Hinweis
Die Gebühren sind nach der Erledigung des Verfahrens zu bezahlen. Dazu wird Ihnen ein Zahlschein übersandt.
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