Eichstelle - Akkreditierung
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Bei bestimmten Messgeräten kann die Eichung durch eine ermächtigte Eichstelle vorgenommen werden. Jede physische oder juristische Person oder Personengesellschaft des Handelsrechtes kann bei Erfüllung der Anforderungen ermächtigt werden.
Voraussetzungen
Erfüllung der in Maß- und Eichgesetz und in der Eichstellenverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus festgelegten Anforderungen
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