Katastrophenschutz
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Notfallpläne dienen
- der Eindämmung und Kontrolle von Schadensfällen, umFolgen und Schäden für Mensch, Umwelt und Sachen zubegrenzen
- der Einleitung von Maßnahmen zum Schutz von Mensch undUmwelt vor den Folgen schwerer Unfälle
- der Information der Öffentlichkeit sowie derzuständigen Behörden oder Dienststellen in dembetreffenden Gebiet
- der Einleitung von Aufräumarbeiten und Maßnahmen zurWiederherstellung der Umwelt nach einem schweren Unfall
Hinweis: Betreiberinnen bzw. Betreiber und dieBehörde müssen die Notfallpläne im Katastrophenfallunverzüglich anwenden.
Erledigungsdauer
Die Behörden sind verpflichtet, spätestens sechs Monate nach dem Einlangen des Antrages den Bescheid zu erlassen. Entscheidet die Behörde nicht in der vorgegebenen Frist, so haben Sie die Möglichkeit eine Säumnisbeschwerde bei der jeweils zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einzubringen. Diese muss die Bezeichnung der Behörde enthalten, deren Entscheidung ausständig ist. Zudem ist im Schreiben das Begehren anzuführen und glaubhaft zu machen, dass die Entscheidungsfrist der Behörde abgelaufen ist.
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Rechtsbehelfe
Gegen Bescheide kann Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht erhoben werden.
In der Beschwerde sind der angefochtene Bescheid und die Behörde, die ihn erlassen hat, zu bezeichnen. Sie hat ein Begehren zu enthalten und die Gründe, auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt, darzulegen. Die Beschwerde ist binnen vier Wochen ab Zustellung des Bescheides schriftlich bei der jeweils zuständigen Verwaltungsbehörde einzubringen und hat Angaben zu enthalten, die eine Beurteilung ihrer Rechtzeitigkeit möglich machen.
Die Beschwerde kann elektronisch eingebracht werden: Beschwerde im Verwaltungsverfahren.
Hilfs- und Problemlösungsdienste
Einheitlicher Ansprechpartner für Steiermark
Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 12 - Wirtschaft, Tourismus, Wissenschaft und Forschung
8020 Graz, Nikolaiplatz 3
Telefon: +43 316 877 5905
E-Mail: Homepage: https://eap.stmk.gv.at
