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Bergbaubetrieb

Teilleistungen

Besichtigung von Bergwerken

Kurzbeschreibung

Ein Bergbaubetrieb ist eine selbständige organisatorische Einheit, innerhalb der ein Bergbauberechtigter bergbauliche Aufgaben z.B. Gewinnung von Rohstoffen, Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen verfolgt. Für die Besichtigung von Bergbaubetrieben durch Private ist eine Bewilligung erforderlich. Diese wird nur dann erteilt, wenn Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden und die Besichtigung nur mit fachkundigem Personal durchgeführt wird.

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle finden: Wählen Sie bitte je nach Leistung Ihre Wohnsitzgemeinde bzw. die Gemeinde der Arbeitsstätte.

Datenschutz

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zu den Verantwortlichen der Verarbeitung und zu den Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite (https://datenschutz.stmk.gv.at).

 

Weitere Infos

  • Besichtigung von Bergwerken

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