07. September 2010
EAP

Was ist der EAP ?

EAP

 Der Einheitliche Ansprechpartner - EAP (Point of single contact - PSC) ist eine Servicestelle bei der Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen. Diese Servicestelle trägt zur Verwaltungs- und Verfahrensvereinfachung bei, ist jedoch keine Behörde und trifft daher keine Rechtsentscheidung.

Der Einheitliche Ansprechpartner ist durch die Umsetzung der Externe Verknüpfung EU-Dienstleistungsrichtlinie entstanden. Die Inanspruchnahme ist kostenlos.

Der Einheitliche Ansprechpartner

  • stellt allgemeine und aktuelle Informationen für die Aufnahme und die Ausübung von Dienstleistungen bereit und
  • nimmt schriftliche Anbringen entgegen und leitet diese an die zuständigen Behörden/Stellen weiter.

Zusätzlich werden den Dienstleistungserbringern und Dienstleistungserbringerinnen sowie den Dienstleistungsempfängern und Dienstleistungsempfängerinnen Informationen zu Behörden, Registern und Datenbanken, Rechtsschutzeinrichtungen sowie Verbänden und Organisationen zur Verfügung gestellt.

Das EAP-Portal schafft einen Überblick über die notwendigen Schritte und ermöglicht den Dienstleistungserbringern und Dienstleistungserbringerinnen auch, Formalitäten aus der Ferne elektronisch abwickeln zu können.

Infobox:

 "Dienstleistung" ist jede von Artikel 50 des Externe Verknüpfung EG-Vertrages erfasste selbstständige Tätigkeit, die in der Regel gegen Entgelt erbracht wird.

Erleichterungen für Unternehmen