Altstadterhaltung Graz
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Teile von Graz, die in ihrer landschaftlichen und baulichenCharakteristik das Stadtbild prägen, sind geschützt.Diese Zonen sind durch das Altstadterhaltungsgesetz 2008festgelegt. Eine Übersicht über die einzelnen Zonenfinden Sie unter:
Soll die Nutzung eines Wohnbaus oder eines Wohn- undGeschäftsgebäudes in der Kernzone (Zone I) geändertwerden, so müssen Sie dies bei der zuständigenBehörde beantragen. Eine Bewilligung wird nur erteilt, wenndie schutzwürdige Baustruktur erhalten bleibt und nicht mehrals die Hälfte der Gesamtnutzfläche für Büro-oder Geschäftszwecke genutzt wird.
Wollen Sie auf öffentlichen Flächen im Schutzgebietbauliche Anlagen für gastgewerbliche Zwecke oder fürVerkaufs-, Werbe- oder Ankündigungszwecke errichten,müssen Sie dies zuvor bei der zuständigen Behördebeantragen. Die Bewilligung wird nur erteilt, wenn sich dasVorhaben in das Stadtbild einfügt und nicht den Vorgaben derAnkündigungsgestaltungs-Verordnung 1986 widerspricht.
Ein Antrag ist erforderlich für:
- bauliche Anlagen auf öffentlichen Flächen
- Verwendung von Wohnbauten für Geschäftszwecke
Hinweis: Abgesehen von den hier beschriebenenVerfahren enthält das Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008besondere Schutzvorschriften betreffend die Erhaltungschutzwürdiger Bauwerke und betreffend Neu-, Zu- und Umbautenim Schutzgebiet Graz. Für 68 steirische Gemeinden (
In Schutzgebieten nach dem Ortsbildsgesetz müssen bestimmtebauliche Maßnahmen auf öffentlichen Flächen von derzuständigen Behörde bewilligt werden.Nutzungsänderungen von Gebäuden müssen derBehörde gemeldet werden.
Beachten Sie, dass für die Aufnahme und Ausübung einer Tätigkeit meist Genehmigungen und Verfahren nach mehreren Rechtsvorschriften erforderlich sind. Die hier angebotenen Informationen stellen daher möglicherweise nur einen Ausschnitt der erforderlichen Formalitäten dar.
Datenschutz
