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Kompostverordnung

Teilleistungen

Kompostherstellung - Meldung
Kompostaufbereitung - Aufzeichnungen
Kompostherstellung/-import - Aufzeichnungen

Kurzbeschreibung

Die Kompostverordnung normiert bundesweit einheitliche Anforderungen an Komposte aus Abfällen, die als Produkte in Verkehr gebracht werden. Komposte aus Abfällen dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen.Aufbereiter gemäß Kompostverordnung haben spezielle Aufzeichnungen zu führen. dies gilt auch für die Herstellung bzw. den Import von Kompost.

Allgemeine Informationen

Die Kompostverordnung normiert bundesweit einheitliche Anforderungen an Komposte aus Abfällen, die als Produkte in Verkehr gebracht werden. Komposte aus Abfällen dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen.
Aufbereiter gemäß Kompostverordnung haben spezielle Aufzeichnungen zu führen. dies gilt auch für die Herstellung bzw. den Import von Kompost.

Datenschutz

  1. Im Zuge dieses Verfahrens bekanntgegebene Daten und jene Daten, die die Behörde im Zuge des Ermittlungsverfahrens erhält, werden auf Grund des Art. 6 Abs. 1 lit. c und e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit den diesem Verfahren zugrundliegenden Materiengesetzen automationsunterstützt verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abwicklung des eingeleiteten Verfahrens, der Beurteilung des Sachverhalts, der Erteilung der Bewilligung sowie auch zum Zweck der Überprüfung.
  2. Die allgemeinen Informationen
    • zu den zustehenden Rechten auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerruf und Widerspruch sowie auf Datenübertragbarkeit;
    • zum zustehenden Beschwerderecht bei der Österreichische Datenschutzbehörde;
    • zu den Verantwortlichen der Verarbeitung und zu den Datenschutzbeauftragten finden Sie auf der Datenschutz-Informationsseite (https://datenschutz.stmk.gv.at).

 

Weitere Infos

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  • Kompostaufbereitung - Aufzeichnungen
  • Kompostherstellung/-import - Aufzeichnungen

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