Kompostverordnung
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen
Die Kompostverordnung normiert bundesweit einheitliche Anforderungen an Komposte aus Abfällen, die als Produkte in Verkehr gebracht werden. Komposte aus Abfällen dürfen nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie die Anforderungen dieser Verordnung erfüllen.
Aufbereiter gemäß Kompostverordnung haben spezielle Aufzeichnungen zu führen. dies gilt auch für die Herstellung bzw. den Import von Kompost.
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